Zum Inhalt wechseln
Grafik: Was macht ein Makler aus

Aktuelles

Sinkende-Tilgungssätze-bei-Baufinanzierungen

Sinkende Tilgungssätze bei Baufinanzierungen
Die Entwicklung der Baufinanzierung sorgt seit Jahresbeginn für Aufsehen. Besonders der Tilgungssatz, ein wesentlicher Bestandteil jeder Finanzierung, sinkt kontinuierlich und erreicht nun den niedrigsten Stand seit über einem Jahrzehnt. Für Immobilienkäufer und Bauherren ergeben sich daraus wichtige Auswirkungen, die es zu berücksichtigen gilt.

Historisch niedriger Tilgungssatz
Laut einer aktuellen Analyse von Dr. Klein liegt der durchschnittliche Tilgungssatz bei Baufinanzierungen derzeit bei 1,71 Prozent. Ein solcher Tiefstwert wurde zuletzt im Juli 2011 verzeichnet. Diese Entwicklung scheint auf den ersten Blick positiv für Kreditnehmer zu sein, da niedrigere Tilgungssätze auch niedrigere monatliche Raten bedeuten. Jedoch hat diese vermeintlich geringe Belastung auch eine Kehrseite.

Geringe Tilgung – Mehr Zinsen und längere Laufzeiten
Auf den ersten Blick mag die Entlastung durch eine niedrigere Tilgung verlockend wirken, doch sie führt in der Regel zu einer längeren Kreditlaufzeit. Käufer, die sich für eine geringe Tilgung entscheiden, zahlen ihre Schulden langsamer zurück. Dies bedeutet nicht nur eine längerfristige Bindung an die Bank, sondern auch eine höhere Gesamtzinsbelastung. Denn je länger das Darlehen läuft, desto mehr Zinsen fallen insgesamt an.

Für Käufer ist es daher entscheidend, die Tilgung bewusst zu planen und langfristig zu kalkulieren. Eine anfänglich niedrige Tilgung kann kurzfristig die monatlichen Kosten senken, langfristig aber teurer werden.

Auswirkungen auf Förderprogramme der KfW
Parallel zur Entwicklung des Tilgungssatzes verzeichnete auch der Anteil der KfW-Darlehen am Baufinanzierungsmarkt einen Rückgang. Im Vergleich zum Vormonat sank dieser Anteil um 8,38 Prozent. Die KfW-Förderung spielt eine entscheidende Rolle, um Bau- oder Kaufvorhaben attraktiver zu machen, da sie in vielen Fällen günstigere Zinssätze als klassische Bankdarlehen bietet. Insbesondere bei energetischen Sanierungen alter Immobilien können diese Förderungen lukrativ sein, da sie teilweise Tilgungszuschüsse enthalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Geringe Tilgung – Chance oder Risiko?
Käufer und Bauherren müssen sich der Auswirkungen einer niedrigen Tilgung bewusst sein. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine kurzfristige Entscheidung zur Senkung der monatlichen Raten, sondern um eine langfristige Verpflichtung. Eine höhere Tilgung sorgt in der Regel dafür, dass das Darlehen schneller zurückgezahlt wird und weniger Zinsen anfallen. Dies kann langfristig zu erheblichen Einsparungen führen.

Tipps für Immobilienkäufer

  • Tilgungsrate bewusst wählen: Achten Sie auf eine nachhaltige Finanzierung. Eine zu geringe Tilgung kann Sie finanziell langfristig stärker belasten.
  • KfW-Darlehen prüfen: Nutzen Sie die Möglichkeiten der KfW-Förderprogramme, vor allem wenn Sie energetische Sanierungen oder Modernisierungen planen. Hier bieten sich attraktive Möglichkeiten, um die Finanzierung zu entlasten.
  • Individuelle Beratung: Jeder Kauf und jede Finanzierung sind unterschiedlich. Lassen Sie sich umfassend beraten, um die für Sie beste Lösung zu finden.

Fazit
Die Entwicklung der Tilgungssätze und die sinkende Bedeutung der KfW-Darlehen am Baufinanzierungsmarkt zeigen, wie wichtig es ist, sich intensiv mit den eigenen Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Käufer und Bauherren sollten sich nicht von scheinbar attraktiven monatlichen Raten täuschen lassen, sondern immer die langfristigen Auswirkungen ihrer Finanzierungsentscheidungen im Blick behalten. Eine wohlüberlegte Tilgung kann nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen und den Weg ins Eigenheim nachhaltig erleichtern.

 

Interview

Journalist: Wie beeinflussen die sinkenden Tilgungssätze die Baufinanzierung?

Experte: Die sinkenden Tilgungssätze bedeuten auf den ersten Blick niedrigere monatliche Raten, was für viele Kreditnehmer verlockend ist. Doch sie führen auch zu längeren Kreditlaufzeiten und insgesamt höheren Zinskosten.

Journalist: Warum sind längere Kreditlaufzeiten problematisch?

Experte: Eine längere Laufzeit bedeutet, dass man über einen längeren Zeitraum Zinsen zahlt. Das kann die Gesamtkosten des Darlehens erheblich erhöhen und die finanzielle Belastung langfristig steigern.

Journalist: Wie sollten Käufer die Tilgung planen?

Experte: Käufer sollten die Tilgung bewusst und nachhaltig planen. Eine anfänglich niedrige Tilgung mag kurzfristig die monatlichen Kosten senken, aber langfristig wird das Darlehen teurer. Eine höhere Tilgung sorgt dafür, dass das Darlehen schneller zurückgezahlt wird und weniger Zinsen anfallen.

Journalist: Welche Rolle spielen KfW-Darlehen in der aktuellen Finanzierungslage?

Experte: KfW-Darlehen sind nach wie vor eine wichtige Komponente, insbesondere bei energetischen Sanierungen. Allerdings ist ihr Anteil am Baufinanzierungsmarkt zuletzt gesunken, was Käufer dazu bringen sollte, diese Option genau zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen.

Journalist: Welche Tipps haben Sie für Immobilienkäufer?

Experte: Käufer sollten die Tilgungsrate bewusst wählen und sich über die langfristigen Auswirkungen im Klaren sein. Zudem ist es ratsam, KfW-Förderprogramme zu prüfen und eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Finanzierungslösungen zu finden.

Journalist: Vielen Dank für die Einblicke.

Pokal Melchiorshausen 1. Platz

Firmen-Pokalschießen 2022!

Am 20. Mai 2022 haben wir mit dem gesamten Team am Wettbewerb des Firmen-Pokalschießens in Heiligenfelde teilgenommen. Gemeinsam hat das Team um Dirk Schneidewind, Christian Hamann und Vanessa Bergmann den 4. Pokal-Platz erreicht.

Am 30. Juni 2022 waren wir dann in Melchiorshausen, wo es für das Team um Dirk Schneidewind, Ursula Schneidewind und Vanessa Bergmann dann sogar auf das Treppchen für den 1. Platz ging.
Ursula Schneidewind wurde in Melchiorshausen sogar als beste Einzelschützin 2022 geehrt.

Vielen Dank an die beiden Vereine! Es hat uns einen riesigen Spaß gemacht und wir kommen in 2023 gerne wieder vorbei!

George Clooney Phänomen

Wir erklären Ihnen das George Clooney Phänomen

Das „George-Clooney-Phänomen“? Sowas gibt es? Fragten Sie sich sicherlich, als Sie soeben diese Überschrift gelesen haben? Oh ja! Bei uns im Büro trägt es sich sogar wöchentlich zu!

Sie kennen das vielleicht. Ein Name fällt nach langer Zeit mal wieder, vielleicht in einem ganz anderen Zusammenhang und plötzlich taucht diese Person auf oder meldet sich anderweitig, als ob ihm / ihr die Ohren geklingelt hätten. Häufiger bekannt unter dem Sprichwort „Wenn man vom Teufel spricht“.

Wir haben schon Tränen im Team gelacht, weil derartige Situationen beinahe schon „erwartet“ werden und dann ganz häufig tatsächlich eintreten.

Warum aber nennen wir das Ganze nun „George Clooney-Phänomen“? Den Anstoß dafür gab Frau Marienfeld, die nach jeder Situation der o.g. Kategorie immer wieder sagte: „Wir müssen mehr über George Clooney sprechen! Vielleicht kommt der dann auch mal hier vorbei!“

Der Name ist mittlerweile bei uns zum Programm geworden.
Wir verraten Ihnen nur so viel, bisher war er noch nicht bei uns!

Video Werbespot ImmoScout24

Verkaufen Sie besser mit Makler

Schlafzimmer mit zwei Betten und Raum mit Panorama Fenster

Hilfe! Mein Haus ist zu groß geworden!

Es geht vielen gerade auch älteren Menschen genauso wie Ihnen: die Kinder sind aus dem Haus und einige Zimmer stehen nun leer. Meistens sind die Räume auch noch im Obergeschoss gelegen und es fällt Ihnen schon heute etwas schwerer, diese Räume aufzusuchen und sauber zu halten. Ganz zu schweigen von den unnötigen Kosten für Heizung usw.

 

Es stellt sich in dieser Situation die Frage: was soll ich nun mit meinem viel zu groß gewordenen Haus machen? Vermieten oder verkaufen?

 

Am besten lässt sich diese Entscheidung unter Zuhilfenahme eines professionellen Immobilienmaklers treffen. Er kennt diese Gedanken nur zu gut und kann Ihnen etwas zur aktuellen Marktsituation sagen. Er berücksichtigt bei seiner Empfehlung zudem Ihre Wünsche und Vorstellungen als Eigentümer.

 

Nehmen Sie sich einfach einmal die Zeit für ein kostenfreies Gespräch. Das wird Ihnen sicher einige interessante Aspekte für Ihre Entscheidung liefern.

 

Vergleichen Sie die Argumente des Immobilienmaklers Ihres Vertrauens:

– Wert meines Hauses,- Instandhaltungskosten,- der richtige Mieter?,

– Umzug in mein neues Zuhause, – Zeitpunkt, – Erbschaft, …

 

Treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! So sind Sie sicher, die richtigen Weichen für Ihre Zukunft gestellt zu haben.

 

Rufen Sie gerne jederzeit an und Sie bekommen kurzfristig einen kostenfreien Beratungstermin bei Ihrem freundlichen Team von Schneidewind Immobilienträume unter Tel. 0421 – 80 91 62 00.

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail an info@schneidewind-immobilientraeume.de

Immobilien-ABC

Unser Immobilien ABC: Heute das G wie Gemeinschaftseigentum!

Ihre Meinung ist gefragt

Waren Sie zufrieden mit uns?

Proper Bird

Welchem Makler kann ich meine Immobilie anvertrauen?

 www.properbird.de bringt Licht in den Makler-Dschungel.

 

Erstmals wurde eine Bewertung auf der Basis einer neuen bundesweiten Leistungsmessung aller Makler erhoben, die auf den führenden Immobilienplattformen Immoscout24, Immowelt und Ebay-Kleinanzeigen Häuser und Wohnungen zum Verkauf anbieten.

 

Der Datenanalyse-Spezialist ProperBird wertet tagesaktuell mehrere Hunderttausend Makler-Daten aus.

Ziel ist es, für Immobilienverkäufer die bestmögliche Transparenz über die Leistungsfähigkeit einzelner Makler zu schaffen.

 

Hier stehen nicht Bewertungen vorangegangener Kunden, sondern das Verhältnis von Angebotspreis zu Marktpreis, die Verkaufsdauer der Objekte und der für die Exposees betriebene Aufwand im Vordergrund, um eine objektive Bewertung zu gewährleisten.

 

Das Münchner Unternehmen ProperBird bietet dadurch Hausverkäufern erstmals eine deutlich höhere Transparenz über Maklerleistungen.

 

Tagesaktuelle Transaktionsdaten von über 80.000 Maklern werden mit komplexen technologischen und analytischen Methoden in transparente Makler-Rankings umgewandelt, die zur Auswahl der Top-Makler führen.

Ein derartiges, wissenschaftlich fundiertes Makler-Ranking hat bisher in Deutschland gefehlt.

 

Immobilienverkäufer vermeiden dadurch die Fehler, ihre Immobilien unter Marktpreis zu verkaufen oder eine schlechte Qualität zu akzeptieren, indem sie Makler mit fehlender Qualifikation beauftragen.

 

Dem Team von Schneidewind Immobilienträume ist es wichtig, unseren Kunden auch künftig bestmögliche Leistungen hinsichtlich des Verkaufspreises, Verkaufsdauer und hoher Qualität unserer Exposees anzubieten.

 

Als Hausverkäufer können Sie selbst das Ranking unter www.properbird.de einsehen und darüber auch direkt Kontakt zu Ihrem Top-Makler aufnehmen.

Schneidewind Immobilienträume Chip Auswertung

Eine TOP Bewertung von CHIP! Wir fühlen uns geehrt – vielen Dank!

g

Wir suchen Eigentümer

Wir suchen für unsere vorgemerkten Kunden

Geerbtes Haus Möglichkeiten

Geerbtes Haus: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf?

Sie haben gerade ein Haus geerbt und wissen nicht so ganz genau, was Sie damit machen sollen? Viele Gedanken schießen Ihnen durch den Kopf. Was muss ich beachten, damit ich nicht in eine Steuerfalle trete? Wie sieht es mit Kosten aus, an die ich bisher noch gar nicht gedacht habe? Muss ich meine Miterben auszahlen und vielleicht sogar einen Kredit dafür aufnehmen?

Eine ganze Reihe an Fragen steht offen:

– Spekulationssteuer (Fristen von 10 Jahren und von 3 Jahren erfüllt ?)

– Erbschaftssteuer mit Steuerfreibetrag (Ehegatten und Kinder bis zu 450.000 €)

– Kosten für die Wertermittlung eines Sachverständigen bis zu 2.500 €

– Kosten für den Makler

– Eigene Vermarktungskosten für Anzeigen und Internet, Fotos, Exposé, Ämter-Gebühren …

– Reparaturen am Haus und auf dem Grundstück

– Kosten für eine noch laufende Hypothek

– Löschung aus dem Grundbuch

 

1. Kann es von Vorteil sein, ein geerbtes Haus zu vermieten?

Grundsätzlich ist die Antwort: ja; aber nur, wenn man den richtigen Mieter findet und die Renovierungskosten zur Vorbereitung des Hauses zur Vermietung nicht allzu hoch sind.

Dann sollte man auch wissen, mit welchen Einnahmen zu rechnen ist und den Mietpreis entsprechend fixieren. Die Kosten für die Suchanzeigen sind nicht zu unterschätzen und die Zeitdauer bis zum Einzug der Mieter ist oft auch länger als 3 Monate (Kündigungsfristen).

Ebenso sollte bekannt sein, dass man die Mieteinnahmen versteuern muss. Hier hilft der Gang zum Steuerberater.

 

2. Kann es sinnvoll sein, ein geerbtes Haus zu verkaufen?

Das hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie bereit sind, Zeit und ggf. auch Geld in die geerbte Immobilie zu stecken. Und dafür ist natürlich in erster Linie die Lage der Immobilie wichtig. Wohnen Sie in der Nähe, so kann dieses durchaus sinnvoll sein. Wohnen Sie aber weiter entfernt und können Sie sich nicht selbst kümmern, wird es schwierig und in der Regel teuer.

Als Erstes wäre zunächst einmal der aktuelle Zustand der Immobilie zu ermitteln. Der Immobilienmakler hilft Ihnen anschließend bei der Wertermittlung, sodass Sie wissen, was in etwa auf dem Immobilienmarkt als Verkehrswert zu erzielen sein wird.

Stehen diese Zahlen fest, so ist eine Entscheidung zum Verkauf schon möglich.

Damit sparen Sie sich möglicherweise bei der Renovierung/ Sanierung sehr viel Arbeit, Zeit, Nerven und Geld. Der Immobilienmakler hilft Ihnen dabei, den gesamten Vermarktungsprozess umzusetzen und Sie brauchen sich um fast nichts mehr zu kümmern.

 

3. Kann es sinnvoll sein, die Immobilie selbst zu nutzen?

Das kommt darauf an, ob Ihnen die Lage und der Zustand der Immobilie gefällt. Wenn dem so ist, sollten Sie auch in diesem Falle genau überlegen, mit welchen Kosten der Renovierung Sie insgesamt rechnen müssen, um das Haus so herzurichten, dass Sie sich darin wohlfühlen. Bei einem älteren Haus sollten Sie auch immer mit „Überraschungen“ und zusätzlichen Kosten rechnen. Auch hierbei kann Ihnen der gute und erfahrene Immobilienmakler sicher sehr wertvolle Tipps aus seinem Erfahrungsschatz bieten. Prüfen Sie deshalb genau die Bausubstanz, ob es sich noch lohnt, das Haus instand zu setzen.

Achtung: Wer aus erbschaftssteuerlichen Gründen zunächst ein- und vor Ablauf von zehn Jahren wieder auszieht, muss nachträglich Erbschaftssteuer zahlen.

Beachten Sie bitte auch, dass eventuell erforderliche Sanierungskosten finanziert werden müssen.

Ebenfalls könnte die Auszahlung weiterer Erben zu einer weiteren Kreditaufnahme führen. Am Ende sind Sie nur am Zahlen und können sich mit der geerbten Immobilie nicht wirklich „anfreunden“.

 

4. Kann es sinnvoll sein, dass Haus abzureißen und selbst neu zu bauen?

Grundsätzlich ja, aber prüfen Sie, ob Sie das selbst leisten können. Auch bei dieser Variante kann Ihnen der Immobilienmakler vorrechnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Ein Neubau heute ist mit mindestens 2.500 €/m² Wohnfläche zu kalkulieren. Wenn Sie das vorhaben, so fragen Sie vorher bei Ihrem Kreditinstitut an, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Kredit gewährt werden kann. Auch hierbei kann Ihnen ein guter Immobilienmakler weiterhelfen.

Insbesondere wenn eine Erbengemeinschaft ein geerbtes Haus vermieten will und die Miterben nicht besonders gut miteinander auskommen, ist ein Hausverkauf üblicherweise die bessere Lösung. So wird beispielsweise Streit um die Zuständigkeiten im Rahmen der Vermietung von vornherein vermieden. Andernfalls müsste klar vereinbart werden, welcher Miterbe sich um welche Angelegenheiten rund um das vermietete Haus kümmert.

 

Wertermittlung

Am Ende dieser recht kleinen Übersicht möglicher Themen bei der geerbten Immobilie können wir Ihnen anbieten, eine Bewertung Ihrer Immobilie durchzuführen. Mit diesem aktuellen Verkehrswert können Sie realistisch einschätzen, welche der 4 möglichen Varianten Sie mit Ihrer neuen Immobilie nutzen wollen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter Tel: 0421 – 80 91 62 00.

Ihr freundliches Team von Schneidewind Immobilienträume

Münzen vor Häusern

Immobilienbewertung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, ist schnell mit der Frage konfrontiert, ob der anvisierte Preis realistisch ist. Denn Käufer wollen nicht zu viel bezahlen, Verkäufer jedoch nicht unter Wert verkaufen. Dabei hilft eine Immobilienbewertung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung im Überblick:

Wann lohnt sich eine Online-Immobilienbewertung, wann eine Bewertung mit Gutachter vor Ort?

Eine Online-Immobilienbewertung ist sinnvoll, um ein erstes Gefühl für den Wert einer Immobilie zu bekommen. Mit diesem Service bekommen Sie einen ersten Eindruck vom Wertniveau Ihres Objektes. Vor allem aber haben Sie das Ergebnis binnen weniger Minuten vorliegen. Damit kann die Online-Wertermittlung eine erste Verhandlungsgrundlage für Gespräche mit Käufern, Maklern, Banken oder Versicherungen sein.

Je nachdem, welchen Zweck Sie verfolgen, kann die Immobilienbewertung online damit bereits ein günstiger und schneller Weg sein, den Wert einer Immobilie festzustellen.

Die Online-Immobilienbewertung wird automatisch auf der Basis von Vergleichswerten erstellt. Genutzt werden dabei sowohl mathematische als auch statistische Methoden. Als Ergebnis wird eine Marktwertspanne ermittelt. Um für eine höhere Ergebnissicherheit zu sorgen und um eine unabhängige Beurteilung der Immobilie vorzuweisen, empfiehlt sich die vertiefende Wertermittlung durch einen qualifizierten Gutachter.

Diesen Service bietet Ihnen die Bewertung durch einen Gutachter vor Ort: Neben der Erfassung der vorherrschenden Merkmale der Immobilie in einem nachvollziehbaren Besichtigungsprotokoll mit Fotodokumentation enthält ein Wertgutachten vor Ort die gutachterliche Beurteilung der Immobilie hinsichtlich Lage, Ausstattung und Zustand.

Der resultierende Immobilienwert stellt in der Regel durch die Unabhängigkeit des beauftragten Experten auch für Dritte ein objektiv aussagekräftiges und nachvollziehbares Ergebnis dar. Es kann zudem die gutachterliche Beurteilung des Werteinflusses z. B. von ggf. bestehenden Rechten und Belastungen, von augenscheinlich erkennbaren, zwingend erforderlichen Investitionen und weiteren objektspezifischen Grundstücksmerkmalen erfolgen. Zudem sind die gutachterliche Plausibilisierung der Objektgröße und die Beschaffung wesentlicher Objektunterlagen gewöhnlich im Service enthalten.

Für welche Immobilien kann ich welche Wertermittlung nutzen?

Grundsätzlich können Sie die Online-Immobilienwertermittlung für jede Art von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien anwenden, dies sind konkret Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.

Die Online-Immobilienbewertung ist eine automatische Wertermittlung, die auf Vergleichs- oder Durchschnittswerten basiert. Als Basis für den errechneten Wert liegen zum einen ausschließlich die Angaben des Bewertenden bzw. die daraus ermittelten Werte zu Grunde, die von keiner weiteren Partei geprüft wurden. Insbesondere wurde das zu bewertende Objekt nicht besichtigt. Da Anbieter oftmals selbst für ähnliche Immobilien sehr unterschiedliche Preise verlangen, kann es bei den Kaufpreisen zu Wertspannen kommen, die entsprechend auch die errechneten Durchschnittswerte heben oder senken können. Damit ist eine Online-Bewertung vor allem dann geeignet, wenn es sich bei dem zu bewertenden Objekt um eine marktübliche, normal geschnittene und durchschnittlich ausgestattete Immobilie handelt.

Weist Ihre Immobilie Objektbesonderheiten auf, ist in der Regel die Wertspanne größer. Es empfiehlt sich einen Gutachter hinzuzuziehen, der sich durch eine Begehung vor Ort ein genaues Bild der Immobilie machen und wertbeeinflussende Faktoren wie durchgeführte Modernisierungen aufgrund seiner Erfahrungswerte sachrichtig und objektiv einpreisen kann. Der Gutachter bringt zudem seine lokale Marktkenntnis in die Wertermittlung ein und berücksichtigt damit zum Beispiel auch wertbeeinflussende Lagebesonderheiten. Weiterhin sorgt die Durchführung der Wertermittlung durch einen unabhängigen Experten dafür, dass der ausgewiesene Immobilienwert ein objektives und nachvollziehbares Ergebnis darstellt.

Achtung

Die Online-Bewertung ersetzt in keinem Fall ein Wertgutachten durch einen Experten, da noch niemand vor Ort die Immobilie und deren Umgebung genau inspiziert hat. Je spezieller eine Immobilie ist, desto eher empfiehlt sich ein professionelles, objektives Gutachten.

Für unsere Online-Bewertung benötigen Sie nur wenige Basis-Informationen über die zu bewertende Immobilie. In wenigen Minuten erhalten Sie als Ergebnis eine Marktwertspanne, die Ihnen auch die Streuung der Preise verdeutlicht. Je nach Ausstattung und Zustand der Immobilie können Sie so eine gute Einschätzung des Immobilienwerts erhalten.

Wie wird der Immobilienwert ermittelt?

Für eine Immobilienbewertung gibt es verschiedene Bewertungsverfahren: Das Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Welches dieser Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Art der zu bewertenden Immobilie ab.

1. Vergleichswertverfahren

Geeignet für: Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen bietet sich in der Regel das Vergleichswertverfahren zur Wertermittlung an. Hierbei suchen wir auf Basis von Lage, Ausstattung und Eigenschaften der Wohnung nach ähnlichen Objekten in unserem Datenbestand. Liegen mindestens elf vergleichbare Objekte vor, wird die Wertermittlung auf Basis der Werte der Vergleichsimmobilien vorgenommen.

Zu beachten gilt hierbei, dass der Vergleichswert damit ein Richtwert ist, der aus vergleichbaren Immobilienangeboten ermittelt wird. Da Anbieter selbst für ähnliche Immobilien sehr unterschiedliche Preise verlangen, kann es zu Wertspannen kommen; diese sind in Ballungsräumen mit hoher Homogenität des Angebots in der Regel geringer als in Märkten mit geringem Angebot und Nachfrage, beispielsweise in ländlichen Regionen. Je ungewöhnlicher Ihre Immobilie ist, desto höher ist in der Regel die Wertspanne; hier empfiehlt sich zusätzlich das Hinzuziehen eines Sachverständigen.

Bei der Experten-Bewertung vor Ort wird der Vergleichswert vom marktkundigen Wertermittlungs-Experten abgeleitet und sachrichtig angepasst.

2. Sachwertverfahren

Geeignet für: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, teilweise auch bei Eigentumswohnungen

Das Sachwertverfahren wird bei eigengenutzten Wohnimmobilien, d.h. Ein- und Zweifamilienhäuser, angewendet. Ziel des Verfahrens ist, die Kosten der Herstellung bzw. Wiederbeschaffung der Immobilie unter Berücksichtigung von Lage, Baukosten und Abnutzung sowie Wert des Grundstückes zu bemessen.
Die Sachwertermittlung basiert auf dem Sachwert des Gebäudes und dem Grundstückswert: letzterer lässt sich besonders exakt feststellen, wenn ein geeigneter Bodenrichtwert angegeben wird. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die von den kommunalen Gutachterausschüssen aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes ermittelt werden.

Zum Grundstückswert wird der Gebäudesachwert der Immobilie hinzugerechnet. Er beziffert die Neubau- bzw. Wiederherstellungskosten der Immobilie samt Baunebenkosten und abnutzungsbedingter Abschläge. Die Ermittlung der Neubaukosten erfolgt dabei auf Basis der im Bewertungsformular getätigten Angaben zu Objektausstattung und -bauweise. Als Basis für die Kostenermittlung wird die Baukostentabelle NHK2010 (Normalherstellungskosten) herangezogen. Diese enthält für die verschiedenen Ausstattungen und Bauweisen die durchschnittlichen Kosten, die für einen Neubau der zu bewertenden Immobilie anfallen würden. Die NHK2010 berücksichtigen dabei jedoch nicht sämtliche Kombinationen von Objektarten und -ausstattungen. In speziellen Fällen, die von der NHK2010 nicht abgedeckt werden, wird daher ein hinreichend passender Alternativwert zur Berechnung herangezogen.

Da eine Immobilie durch Altersabschreibungen, Abnutzung, Baumängel, etc. über die Zeit an Wert verliert, wird der ermittelte Neubauwert um Abschläge sowie ggf. lagebedingte Zuschläge korrigiert. Der daraus resultierende Grundstückswert ergänzt um den Gebäudesachwert und eine angemessene Anpassung an die Marktlage ergeben den Marktwert der Immobilie.

3. Ertragswertverfahren

Geeignet für: Mietimmobilien, vor allem Mehrfamilienhäuser

Das Ertragswertverfahren findet überwiegend bei Mietimmobilien, vorrangig Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Immobilien, Einsatz; Immobilien also, die einen Ertrag erwirtschaften. Ziel des Verfahrens ist neben den Kosten für Grund und Boden auch den nachhaltig erzielbaren Mietertrag der Immobilie in die Wertermittlung einfließen zu lassen.

Analog zum Sachwertverfahren wird zunächst der Grundstückswert anhand eines vorhandenen Bodenrichtwertes oder eines ermittelten Bodenwertes berechnet (siehe Erläuterungen zum Sachwertverfahren).

Neben dem Bodenwert wird anhand eines komplexen Rechenverfahrens eine Prognose über den zu erwartenden Reinertrag der Immobilie abgegeben. Um den Reinertrag zu errechnen, reduziert man die jährlichen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Erträge aus dem Grundstück (Mieteinnahmen) um veranschlagte Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis) sowie um die durchschnittliche Bodenwertverzinsung. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Bodenwert und Liegenschaftszins. Der Liegenschaftszins ist ein von Gutachterausschüssen veröffentlichter Zinssatz, welcher die üblichen Renditeerwartungen in Abhängigkeit von Lage und Nutzung des Grundstückes beschreibt.

Da die gewöhnliche Nutzungsdauer von Gebäuden endlich ist, muss die vom Baujahr abhängige Restnutzungsdauer in die Werterhebung einfließen. Der hieraus resultierende Gebäudereinertrag ergänzt um den Grundstückswert ergibt den Ertragswert oder Marktwert des bebauten Grundstücks.

Wie genau ist die Immobilienbewertung online?

Die Online-Immobilienbewertung ist eine automatische Wertermittlung.  Der genutzte Algorithmus stützt sich auf statistische Methoden auf der Basis hedonischer Preismodelle – also solcher Modelle, die die Auswirkungen bestimmter Qualitätsmerkmale einer Wohnung im zeitlichen Verlauf analysieren. Er liefert deshalb eine sehr genaue Wertindikation für lageübliche Objekte. Je nach Ausstattung und Besonderheiten der Immobilie lässt sich so eine Einschätzung treffen, wo die Immobilie auf einer Marktwertspanne einzuordnen ist.

Ein Online-Wertgutachten kann niemals ein objektives Vor-Ort-Gutachten ersetzen. Die Expertise und Erfahrungswerte eines Gutachters kann erheblichen Einfluss auf die Ermittlung der zu Grunde liegende Wertfaktoren haben, die sich über eine Online-Bewertung eben nicht abbilden lassen.

Rufen Sie uns gerne an und Sie erhalten eine Komplettbewertung in Form eines Sachwertgutachtens; natürlich kostenfrei, wenn Sie uns anschl. mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen. Tel: 0421 – 80 91 62 00.

Ihr freundliches Team von Schneidewind Immobilienträume.

Zerbrochenes Herz über Zeichnung von Haus

Die Scheidungsimmobilie: Das sollten Eigentümer beachten!

Marmor, Stein und Eisen bricht – so manche Ehe leider auch. Für die Beteiligten ist das tragisch, vor allem, wenn Kinder mit im Spiel sind. Sie leiden am meisten unter dem Streit der Eltern. Doch ist eine Scheidung nicht nur eine große emotionale Belastung: Gemeinsame Versicherungen müssen aufgelöst werden, das Sorgerecht geklärt und Unterhaltszahlungen vereinbart werden. Und oft ist da auch noch die gemeinsame Immobilie. Was gibt es bei einem solchen Scheidungsobjekt für die Verkäufer zu beachten?

Grundsätzlich versteht man unter einer Scheidungsimmobilie das Haus oder die Wohnung, welche die Eheleute vor der Scheidung gemeinsam bewohnten. Kommt es zur Trennung oder Scheidung erfolgt keine automatische Aufteilung der Vermögensanteile – die eigentumsrechtliche Situation bleibt zunächst unverändert. Dies gilt sowohl für die Immobilie als auch für ein eventuelles Darlehen – es bleibt bis zur vollständigen Tilgung bestehen.

Möchten aber nun die frisch Geschiedenen ihre Eigentumsgemeinschaft auflösen, haben sie zwei Möglichkeiten: Eine notariell unterzeichnete Vereinbarung oder mindestens eine der beiden Parteien beantragt ein gerichtliches Teilungsversteigerungsverfahren. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Solche Verfahren sind teuer und riskant. Denn häufig wird dort das selbstgebaute oder mühsam und langwierig finanzierte Eigenheim zum Schnäppchenpreis verscheuert. Das führt zu zusätzlichem und vermeidbarem Frust.

 

Deshalb entscheiden sich viele Betroffene für einen Trennungs- oder Scheidungsfolgenvertrag. Der erlaubt es beiden Parteien, zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen. Dadurch werden zeit- und kostenintensive Streitigkeiten und weitere psychische Belastungen vermieden. Doch auch hier lauern Gefahren. Denn nicht selten entscheiden sich die Ex-Partner dazu, aus der Immobilie auszuziehen. Zu viele Erinnerungen, zu viele Emotionen. In der Folge wird das Objekt zum Verkauf angeboten.
Hier wittern Käufer ihre große Chance. Denn sie wissen, dass die Besitzer meist nur wenig Zeit für den Verkauf haben: Die Mieten für die Ersatzwohnungen, Anwaltskosten und Hypothekenraten drücken auf das Budget. Oft ist die Immobilie auch nicht mehr in dem besten optischen Zustand: Der Rasen ist nicht gemäht und das Laub schon lang nicht mehr gerecht. Auch kommen die Besitzer häufig nicht auf denselben Nenner, was den Preis beziehungsweise den Verhandlungsspielraum betrifft. Ein leichtes Spiel für potenzielle Käufer. Sie haben in der Folge plötzlich sehr viel Zeit, während sie bei den Besitzern knapp wird.

Viele Menschen wenden sich in einer solchen Situation an einen Makler. Dieser kann als neutraler Mittler zwischen beiden Parteien fungieren, eventuell unrealistischen Preisvorstellungen der Besitzer begegnen und vor allem objektiv mit den Käufern verhandeln. Dank ihrer langjährigen Erfahrung kennen Makler auch alle Tricks und Kniffe der Kaufinteressenten und lassen sich davon nicht aus der Ruhe bringen.

Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, wenden Sie sich für ein individuelles und unverbindliches Beratungsgespräch an uns.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Scheidungsimmobilie

Ein klarer Schritt, auch für Ihre Immobilie

Im Fall einer Scheidung stehen viele Fragen und Probleme im Raum. Hier darf auch die gemeinsame Immobilie nicht vergessen werden. Es gibt viele Fragen zu klären, was ist mit der Finanzierung oder aber wer bleibt in der Immobilie wohnen? Hier finden Sie einige Tipps.

Scheidungsimmobilie: Verkaufen oder vermieten?

Im Falle einer Scheidung kommen viele Fragen auf. Güter können in der Regel leicht aufgeteilt werden; einer bekommt die Küche, der andere das Wohnzimmer – ist jedoch eine gemeinsame Immobilie im Spiel, wird die Sache komplizierter. Ob ein Verkauf sinnvoll ist, oder ob die Immobilie gemeinsam vermietet werden soll, hängt von vielen individuellen Faktoren ab – und beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile. In jedem Fall sollte nichts überstürzt werden: Nach ein paar Monaten geht man meist besonnener mit solch wichtigen Entscheidungen um und findet Lösungen, die im ersten Stress undenkbar waren.

weiterlesen

Wie geht es mit der Finanzierung weiter?

Da Immobilienkredite häufig eine Laufzeit von 25 bis 30 Jahren haben, sind diese im Falle einer Scheidung meist noch nicht abbezahlt. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergeht. Je nachdem, ob die Immobilie verkauft oder vermietet wird, bieten sich unterschiedliche Optionen – und es gibt noch weitere Herausforderungen zu bewältigen.

Haftung und vorzeitige Kreditablösung

Wurde die Immobilie gemeinsam angeschafft, stehen in der Regel beide Ehegatten im Darlehensvertrag. In diesem Fall haften auch beide jeweils für die gesamte Darlehenssumme – nicht nur für die Hälfte, wie oft angenommen wird. Wird die Immobilie verkauft und mit dem Erlös der Kredit abgelöst, so verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist abhängig von der Kreditsumme, der verbleibenden Laufzeit und weiteren Faktoren.

Haben die Eheleute eine zu kurze Zeit in der gemeinsamen Immobilie verbracht, wird zudem unter Umständen eine Spekulationssteuer fällig. Diese kann unterschiedlich ausfallen und im schlimmsten Fall ein Minusgeschäft bedeuten. Ein Immobilienmakler kann Immobilienbesitzern dabei helfen, die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

 

Immobilie weiterhin nutzen oder übertragen

In einigen Fällen entscheiden sich Paare dazu, die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung zu vermieten oder sie an den Partner zu übertragen. Wird die Immobilie vermietet, läuft die Finanzierung weiter und wird durch die Mieteinnahmen bedient. Entscheidet sich ein Partner dazu, die Immobilie allein zu übernehmen, muss er den Partner ausbezahlen und ihn aus dem Darlehensvertrag entlassen. In diesem Fall muss der neue Alleineigentümer der Bank glaubhaft darlegen, dass er den Kredit allein begleichen kann.

Verkauf, Vermietung oder Eigentumsübertragung – ein Immobilienmakler hilft dabei, unnötige Kosten zu vermeiden und die optimale Lösung für die Finanzierung einer Scheidungsimmobilie zu finden.

Sie haben noch weitere Fragen an uns?

Benötigen wir für die Vermarktung einen Makler?

Im Immobilienportal anmelden, Informationen eintippen, Fotos hochladen, fertig – so einfach, wie es sich darstellt, ist der Verkauf einer Immobilie leider nicht. Bei jeder Scheidung gibt es individuelle Faktoren zu berücksichtigen, die eine wichtige Rolle spielen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.  Nach unserem Gespräch sollten Sie die Details gerne auch mit Ihrem Steuerberater  oder Rechtsanwalt besprechen.

Schützende Hand über Hausmodell

Warum ist der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll?

Informieren Sie sich jetzt über eine Restschuldversicherung

Restschuldversicherungen greifen in der Regel, sofern in einer Familie der Hauptverdiener verstirbt, um die Familienangehörigen mit der weiteren Tilgung des Kredites abzusichern. Diese Versicherungsleistung gilt auch in ungewissen Zeiten, wie Corona, weil unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit  häufig vorkommen.

 

Die Auszahlung dieser Versicherung erfolgt über den festgelegten Zeitraum und die monatlichen Finanzierungsraten. Dieser Zeitraum beträgt bei verschiedenen Versicherungen zwischen zwölf und 18 Monaten im Fall einer Arbeitslosigkeit. Dabei sollten evtl. Karenzzeiten berücksichtigt werden, weil der Einsatz des Versicherungsschutzes ggf. erst drei bis sechs Monate nach Abschluss möglich ist.

 

Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist nicht gesetzlich verpflichtend. Sie sollten zuvor noch beachten, dass dieser Versicherungsabschluss ausschließlich in Kombination mit einem Darlehensvertrag möglich ist. Versicherungsnehmer sollten zudem beachten, dass die Nutzung dieses Versicherungsschutzes die Kosten stark erhöhen kann.

 

Sprechen Sie uns gern zu diesem Thema an! Tel.: 0421 – 80 91 62 00.

Der Weg zu Ihrer Traumimmobilie über Schneidewind Immobilienträume

Der Weg zu Ihrer Traumimmobilie über uns!

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

 

Sie haben in unseren Angeboten eine Immobilie gefunden, die Sie persönlich anspricht? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Kennenlernen mit Ihnen in dem Objekt.

Hier finden Sie die Anleitung, bzw. unseren bewusst ausgearbeiteten Ablauf von der Anfrage bis zur Besichtigung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Schneidewind Immobilienträume